Autorisierung von Chemikalien
SVHC-Stoffe werden nach der Aufnahme in Anhang XIV von REACH effektiv vom europäischen Markt gebannt. Die Beantragung einer Zulassung ist die einzige Möglichkeit, diese Stoffe in Ihren Produkten weiter zu verwenden.
Eine Zulassung wird erforderlich, wenn ein Stoff in Anhang XIV von REACH aufgenommen wird – eine Genehmigung ist für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung eines SVHC-Stoffes selbst, in Gemischen und/oder in Erzeugnissen erforderlich. Nach dem Ablauftermin darf der Stoff nur dann verwendet werden, wenn die spezifische Verwendung (entlang der gesamten europäischen Lieferkette) von den Behörden genehmigt wurde. Es können nur sehr wenige Ausnahmen geltend gemacht werden.
Die Zulassung ist ein sehr komplexer, zeit- und kostenintensiver Prozess. Sobald klar ist, dass ein Stoff für ihr Unternehmen und Produkte unverzichtbar ist, ist es unerlässlich, sofort mit der Planung für die Autorisierung zu beginnen. Dies ermöglicht eine frühzeitige Bestimmung der wirtschaftlichen Durchführbarkeit und ein angemessenes Management des Zulassungsverfahrens.
Wir können Sie mit unserem Fachwissen unterstützen, wenn Sie sich für eine Autorisierung entscheiden. Mit der Erfahrung aus der erfolgreichen Abwicklung von Autorisierungsprojekten sind wir bestens gerüstet, auch Ihr Projekt souverän zu begleiten.
Sind Sie vom BREXIT betroffen?
Bitte zögern Sie nicht, uns mit Ihren Fragen rund um das Thema Autorisierung von Chemikalien zu kontaktieren.
Wir übernehmen Ihre
regulatorische Herausforderungen.
Kontaktieren Sie uns mit spezifischen Fragen, einem konkreten Projekt oder als Full-Service-Partner für Ihre regulatorischen Belange.