Aktuelle News

von CSB Compliance (Kommentare: 0)

Vereinfachung der Regeln, erhebliche Einsparungen für die chemische Industrie

von CSB Compliance (Kommentare: 0)

Einreichung des CLH-Dossiers verzögert sich, endgültige Entscheidung steht noch aus

Kontakt

Haben Sie Fragen?
+49 2151 652086-0

Über uns

Bei CSB Compliance nehmen wir Ihnen die Last komplexer Chemikalienvorschriften ab.

Mit uns sparen Sie Zeit, minimieren Risiken und können sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt – Ihr Geschäft.

Chemikalienvorschriften – einfach und verständlich.

Haben Sie Fragen? +49 2151 652086-0

Behalten Sie im Dschungel der BPR den Überblick – zuverlässig, strukturiert und lösungsorientiert

Biozide sicher und effizient auf den Markt bringen

Die Biozid-Verordnung (BPR) stellt Unternehmen vor komplexe Anforderungen – von der Wirkstoffgenehmigung über die Artikel-95-Listung bis hin zur Produktzulassung.

Für kleine und mittelständische Betriebe ohne eigene Compliance-Abteilung kann das schnell zur Belastung werden. Wir bei CSB Compliance übernehmen die regulatorische Verantwortung für Sie: strukturiert, rechtskonform und mit Blick auf Ihre individuellen Produkte und Märkte. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – und darauf vertrauen, dass Ihre Biozide sicher zugelassen sind.

Unsere Services rund um Biozide und die BPR

Wirkstoffe und Genehmigungen

  • Unterstützung bei der Genehmigung neuer biozider Wirkstoffe
  • Kommunikation mit der ECHA und nationalen Behörden
  • „Data Gap-Analyse & Teststrategien
  • Literraturrecherche
  • Begleitung bei der Verlängerung bestehender Wirkstoffgenehmigungen
  • Erstellung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, inkl. des technischen Dossiers (IUCLID 6 Datensatz)

Artikel 95-Listung

  • Prüfung der Listungspflicht gemäß Artikel 95 BPR
  • Unterstützung bei der Aufnahme auf die Artikel-95-Liste
  • Kommunikation mit Rechteinhabern und Behörden

. Zulassung von Biozidprodukten

  • Beratung zur passenden Zulassungsstrategie (z. B. nationale Zulassung, Union-Zulassung, gegenseitige Anerkennung)
  • Planung einer Produktfamilie
  • „Data Gap-Analyse“ & Teststrategien
  • Literaturrecherche
  • Erstellung und Verwaltung von Zulassungsdossiers (IUCLID 6 Datensatz)
  • Durchführung oder Koordination von Wirksamkeits-, Verträglichkeits- und Sicherheitsbewertungen
  • Beauftragung und Begleitung von Studien
  • Ausarbeitung des Endocrine Disruptor (ED-) Assessments
  • Überwachung von Fristen, Änderungen und Verlängerungen

Laufende Compliance und Monitoring

  • Beratung zu Kennzeichnung, Werbung und Produktaufmachung
  • Bewertung und Anpassung bei regulatorischen Änderungen
  • Fristenmanagement und Überwachung der Gültigkeit von Genehmigungen
  • Unterstützung bei Behördenanfragen und Inspektionen

Projektmanagement und strategische Beratung

  • Individuelle Projektplanung und Zeitmanagement
  • Schnittstellenmanagement zwischen Herstellern, Formulierern und Rechteinhabern
  • Entwicklung langfristiger Zulassungsstrategien für Produktportfolios
  • Kosten-Nutzen-Analysen und Risikobewertungen

Lassen Sie uns Ihre Fragen zur Compliance klären

Gleich ob es sich um eine konkrete Herausforderung oder eine erste Einschätzung handelt – wir unterstützen Sie pragmatisch, zuverlässig und auf Augenhöhe.

Wissenswertes über Biozide & BPR

FAQ

Wer ist verantwortlich? Woraus ergeben sich die Verpflichtungen? Welche Daten sind erforderlich?

Biozide sind chemische oder mikrobiologische Wirkstoffe, die dazu dienen, schädliche Organismen – etwa Bakterien, Viren, Insekten oder Nagetiere – zu zerstören, abzuschrecken oder unschädlich zu machen.

Die EU-Biozidprodukte-Verordnung (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) regelt die Zulassung und den Vertrieb solcher Produkte innerhalb der EU. Unter die BPR fallen z. B. Desinfektionsmittel, Insektenschutzmittel, Holzschutzmittel oder Produkte zur Schädlingsbekämpfung. Auch behandelte Waren, wie z. B. antibakterielle Textilien oder beschichtete Oberflächen, können unter die Verordnung fallen.

Ziel der BPR ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen und gleichzeitig einen funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten.

Ja – bevor ein Biozidprodukt in der EU vermarktet oder verwendet werden darf, benötigt es eine Zulassung gemäß der BPR. Voraussetzung ist, dass der darin enthaltene Wirkstoff bereits genehmigt ist oder sich im Prüfverfahren befindet.

Je nach Produktart und Einsatzgebiet gibt es unterschiedliche Zulassungsverfahren – von der nationalen Zulassung über die gegenseitige Anerkennung bis hin zur Union-Zulassung. Die Wahl des passenden Weges ist entscheidend für Aufwand, Zeit und Kosten.

Die Artikel-95-Liste ist eine von der ECHA geführte Übersicht aller Unternehmen, die für einen bestimmten bioziden Wirkstoff als Lieferant zugelassen sind oder entsprechende Rechte besitzen. Nur wer auf dieser Liste steht – oder auf einen dort gelisteten Lieferanten zurückgreift – darf Biozidprodukte legal in Verkehr bringen.

Ziel dieser Regelung ist es, die Kosten für Wirkstoffdaten gerecht zu verteilen und Schwarzhandel zu unterbinden.

Wer nicht konform mit Artikel 95 ist, riskiert rechtliche Konsequenzen und den Vertriebsstopp seiner Produkte.

Das Zulassungsverfahren beginnt mit der Entscheidung, welcher Zulassungsweg am besten passt. Danach wird ein umfassendes Dossier erstellt, das alle relevanten Daten zur Wirksamkeit, Sicherheit, Umweltauswirkungen und Anwendung des Produkts enthält. Je nach Verfahren prüft eine nationale Behörde oder die ECHA die Unterlagen.

Der Prozess kann – je nach Komplexität – mehrere Monate bis Jahre dauern.

Eine gute Planung, vollständige Unterlagen und erfahrene Begleitung sind entscheidend für eine zügige und erfolgreiche Zulassung.

Die Wirkstoffgenehmigung bezieht sich auf den reinen bioziden Wirkstoff, z. B. Ethanol oder Permethrin. Sie stellt sicher, dass dieser Wirkstoff aus Sicht von Gesundheit und Umwelt grundsätzlich verwendbar ist. Erst wenn ein Wirkstoff genehmigt ist (oder sich im Prüfverfahren befindet), kann ein konkretes Biozidprodukt mit diesem Wirkstoff zugelassen werden.

Die Produktzulassung bewertet dann die spezifische Zusammensetzung, Anwendung und Sicherheit des fertigen Produkts.

Beide Verfahren sind gesetzlich voneinander getrennt, aber aufeinander abgestimmt.

Wenn die Genehmigung eines Wirkstoffs ausläuft und nicht verlängert wird oder wenn ein Wirkstoff abgelehnt wird, darf kein Produkt mit diesem Stoff mehr vermarktet oder verwendet werden. In solchen Fällen gelten Übergangsfristen, in denen Lagerbestände noch abverkauft oder zurückgenommen werden müssen.

Unternehmen müssen frühzeitig reagieren, etwa durch die Umstellung auf alternative Wirkstoffe oder durch die rechtzeitige Antragstellung auf Verlängerung.

Wir helfen Ihnen, solche Fristen im Blick zu behalten und die passenden Maßnahmen zu treffen.

Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess – von der strategischen Beratung über die Dossiererstellung bis zur Kommunikation mit Behörden. Dank unserer standardisierten Arbeitsweise können wir effizient und zuverlässig arbeiten, ohne dabei auf individuelle Anforderungen zu verzichten.

Unsere Kunden profitieren von festen Ansprechpartnern, langjähriger Erfahrung und einem klar strukturierten Projektverlauf. So gewinnen Sie Sicherheit und sparen wertvolle Zeit und Ressourcen – unabhängig davon, ob Sie Hersteller, Importeur oder Vertreiber sind.

CSB Compliance

Bei CSB Compliance nehmen wir Ihnen die Last komplexer Chemikalienvorschriften ab.

Chemikalienvorschriften – einfach und verständlich.

Wo wir sind

DEUTSCHLAND | Krefeld

UK | Crewe

USA | Atlanta, GA

 

Copyright 2026. Alle Rechte vorbehalten.
Einstellungen gespeichert
Diese Website verwendet Cookies!

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Werbung zu personalisieren, Social-Media-Funktionen bereitzustellen und den Traffic auf unserer Website zu analysieren. Wir geben Informationen über Ihre Nutzung unserer Website auch an unsere Social-Media-, Werbe- und Analysepartner weiter. Unsere Partner können diese Informationen mit anderen Informationen kombinieren, die Sie ihnen zur Verfügung gestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.

Dies sind Blindinhalte in jeglicher Hinsicht. Bitte ersetzen Sie diese Inhalte durch Ihre eigenen Inhalte. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo.

user_privacy_settings

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

user_privacy_settings_expires

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Speicherdauer der Privacy Level Einstellungen aus dem Cookie Consent Tool "Privacy Manager".

ce_popup_isClosed

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass das Popup (Inhaltselement - Popup) durch einen Klick des Benutzers geschlossen wurde.

onepage_animate

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass der Scrollscript für die Onepage Navigation gestartet wurde.

onepage_position

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die Offset-Position für die Onepage Navigation.

onepage_active

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert, dass die aktuelle Seite eine "Onepage" Seite ist.

view_isGrid

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert die gewählte Listen/Grid Ansicht in der Demo CarDealer / CustomCatalog List.

portfolio_MODULE_ID

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den gewählten Filter des Portfoliofilters.

Eclipse.outdated-browser: "confirmed"

Domainname: Domain hier eintragen
Ablauf: 30 Tage
Speicherort: Localstorage
Beschreibung: Speichert den Zustand der Hinweisleiste "Outdated Browser".
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.