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ChemVerbotsV-Compliance
Rechtssicher handeln, Risiken vermeiden, Freiraum gewinnen – wir übernehmen die gesetzlichen Pflichten für Sie
Wer in Deutschland besonders gefährliche Stoffe verkauft, lagert oder in Verkehr bringt, muss strenge gesetzliche Vorgaben einhalten. Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) schreibt hierfür eine Sachkundige Person vor, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht, Dokumentationen prüft und Kunden fachgerecht berät.
Mit CSB Compliance als externem Partner erfüllen Sie diese Pflicht zuverlässig – ohne eigenen Verwaltungsaufwand. Unsere standardisierten Prozesse garantieren höchste Qualität, während wir flexibel auf Ihre individuellen Anforderungen eingehen. So reduzieren Sie Haftungsrisiken, sparen Zeit und können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – mit dem sicheren Gefühl, alle gesetzlichen Anforderungen in Deutschland zu erfüllen.
Unsere Services rund um die ChemVerbotsV
- ChemVerbotsV
- Help & Advice
Expertise gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
Hilfe & Beratung
Lassen Sie uns Ihre Fragen zur Compliance klären
Gleich ob es sich um eine konkrete Herausforderung oder eine erste Einschätzung handelt – wir unterstützen Sie pragmatisch, zuverlässig und auf Augenhöhe.
Wissenswertes über ChemVerbotsV
FAQ
Wer ist verantwortlich? Woraus ergeben sich die Verpflichtungen? Welche Daten sind erforderlich?
Die ChemVerbotsV ist eine deutsche Verordnung, die den Verkauf und den Umgang mit besonders gefährlichen Chemikalien regelt. Sie legt strenge Vorschriften für das Inverkehrbringen bestimmter Stoffe fest, darunter Anforderungen an die Dokumentation, die Kundeninformation und die Benennung einer zertifizierten sachkundigen Person.
Ihr Zweck ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Wenn Ihr Unternehmen bestimmte besonders gefährliche Stoffe (z. B. giftige, sehr giftige oder CMR-Stoffe) verkauft oder vertreibt, gilt die ChemVerbotsV und Sie sind in der Regel verpflichtet, eine sachkundige Person zu benennen. Dies betrifft auch Unternehmen außerhalb Deutschlands, die bestimmte Chemikalien auf den deutschen Markt exportieren.
Zu den häufig betroffenen Unternehmen gehören Chemikalienhändler, Fachhändler und Hersteller gefährlicher Stoffe oder Gemische.
Gerne prüfen wir Ihre Verpflichtungen und bieten Ihnen diesen Service an.
Eine sachkundige Person ist ein gesetzlich vorgeschriebener, zertifizierter Experte, der die Einhaltung der ChemVerbotsV überwacht. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Überprüfung von Produkten und Verkaufsprozessen auf Einhaltung gesetzlicher Beschränkungen
- Überwachung der Kundenberatungs- und Aufzeichnungspflichten
- Funktion als Ansprechpartner bei Inspektionen durch deutsche Behörden
- Sich über regulatorische Änderungen auf dem Laufenden zu halten und diese in der Praxis umzusetzen
Ohne eine Sachkundige Person ist es einem Unternehmen gesetzlich nicht gestattet, bestimmte gefährliche Chemikalien in Deutschland zu verkaufen oder zu vertreiben.
Die Verordnung gilt für besonders gefährliche Stoffe wie:
- CMR-Stoffe – also Stoffe, die als karzinogen (krebserzeugend), mutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) eingestuft sind (Kategorie 1A oder 1B gemäß CLP-Verordnung).
- Akut toxische Stoffe oder Gemische, z. B. mit den Gefahrenhinweisen H300 (Lebensgefahr bei Verschlucken), H310 (Lebensgefahr bei Hautkontakt) oder H330 (Lebensgefahr bei Einatmen), die der Akuten Toxizität Kategorie 1 oder 2 zugeordnet sind
- Stoffe mit Zielorgan-Toxizität (STOT), entweder bei einmaliger Exposition (Kategorie 1) oder wiederholter Exposition (Kategorie 1 oder 2), z. B. mit den Gefahrenhinweisen H370 (schädigt Organe) oder H372 (schädigt Organe bei längerer oder wiederholter Exposition).
Die genaue Liste der Stoffe ist in Anlage 2 der ChemVerbotsV aufgeführt, in der die Anforderungen für jeden Stoff oder jedes Gemisch festgelegt sind. Es ist wichtig, diesen Anhang zu überprüfen, um festzustellen, ob Ihre Produkte unter diese Vorschriften fallen.
Derzeit sind in Anhang 2 diese Stoffe mit den folgenden Gefahrenpiktogrammen aufgeführt: GHS02, GHS03, GHS06 oder GHS08 in Kombination mit bestimmten H-Sätzen, wie z. B. H224, H241, H242, H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372.
Wir können Ihnen dabei helfen, zu beurteilen, ob Ihre Produkte betroffen sind, und Sie über die genauen Verpflichtungen beraten.
Die Gewerbeaufsichtsämter oder Umweltämter in den einzelnen Bundesländern sind für die Kontrollen vor Ort zuständig. Sie führen Inspektionen durch und überprüfen die Einhaltung der Vorschriften bei Unternehmen, Händlern und Anwendern.
Bei Verstößen drohen:
- Geldstrafen oder in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen
- Verkaufsverbote für betroffene Produkte
- Verstärkte Kontrollen bei Inspektionen
Durch die Bestellung einer externen Sachkundigen Person reduzieren Sie diese Risiken erheblich und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform arbeitet.
Unsere Experten überwachen die Einhaltung der ChemVerbotsV-Anforderungen, überprüfen Produktverwendungsbeschränkungen, sorgen für eine ordnungsgemäße Dokumentation und unterstützen Ihr Team bei der rechtskonformen Kundenkommunikation.
- Keine Notwendigkeit, interne Mitarbeiter für diese äußerst spezialisierte Aufgabe zu schulen oder einzustellen
- Geringerer Verwaltungsaufwand und geringere Kosten
- Stets aktuelle Fachkenntnisse zu regulatorischen Änderungen
- Zuverlässige Compliance und Sicherheit bei Inspektionen
Ja. Wir bieten diesen Service extern an, sodass kleine und mittlere Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen können, ohne über internes Fachwissen verfügen zu müssen.
Die Person muss eine anerkannte Prüfung gemäß ChemVerbotsV bestehen und regelmäßig zu Änderungen der Vorschriften geschult werden.
Unser Team erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und verfügt über aktuelles Fachwissen.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Einhaltung der ChemVerbotsV. Bei verwandten Themen (z. B. Transport oder DGSA-Dienstleistungen) arbeiten wir mit einem zuverlässigen Netzwerk von Partnern zusammen und können Sie bei Bedarf mit diesen in Kontakt bringen.