ChemBiozidDV - Meldesystem online
Bestehende Meldungen von Biozidprodukten in Deutschland können jetzt online aktualisiert werden. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für Biozide ein neues Meldeverfahren, das in der Biozidrechts-Durchführungsverordnung geregelt ist.
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Weiterhin sind Biozidprodukte mit Altwirkstoffen, die die Übergangsregelungen in Anspruch nehmen können, auch ohne Zulassung verkehrsfähig. Allerdings ist für diese Übergangszeit unter anderem eine Meldung des Biozidproduktes bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemäß ChemBiozidDV erforderlich.
Genau wie bei den zugelassenen Biozidprodukten, muss auch für Biozidprodukte mit Altwirkstoffen künftig die Mitteilung über auf dem Markt bereitgestellte Biozidprodukte erfolgen. Der 31. März ist jeweils der Stichtag, zu dem Meldungen erfolgt sein müssen.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem direkt bei der BAuA.
Wenn Sie Hilfe mit dem neuen Meldesystem brauchen, wenden Sie sich jetzt an CSB. Unsere Experten beraten Sie gerne!