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In Kürze

Einige der Informationsanforderungen für die Registrierung von Chemikalien im Rahmen von REACH wurden von der ECHA überarbeitet.

ECHA kündigt anstehende Änderungen der REACH-Informationsanforderungen an

Diese Änderungen werden im Oktober 2022 in Kraft treten; Unternehmen sollten bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. Die ECHA wird im Laufe des Jahres weitere Informationen veröffentlichen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Anforderungen und spezifische Regeln für die Adaptierung verschiedener Studien.
  • Die Verpflichtung für Alleinvertreter, Angaben zu dem von ihnen vertretenen Nicht-EU-Hersteller zu machen.
  • Diverse Informationen zur Identifizierung von Stoffen

Die ECHA aktualisiert derzeit ihre Leitfäden und wird in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 Empfehlungen zu den Informationsanforderungen für Registranten veröffentlichen.  

Die Änderungen werden sich auch auf IUCLID auswirken. Mit dem aktuellen IUCLID 6-Format ist es bereits möglich, die in den geänderten REACH-Anhängen geforderten Daten zu melden. Mit der nächsten größeren IUCLID-Version im April 2023 werden einige Anpassungen vorgenommen, einschließlich Änderungen am Validierungsassistenten. Gleichzeitig wird die ECHA-Vollständigkeitsprüfung an die überarbeiteten Informationsanforderungen angepasst.

Oder wenden Sie sich an CSB Compliance für eine konkrete Beratung.

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