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CLP

Neue delegierte Verordnung der CLP-Verordnung verfügbar

Mit den jüngsten Änderungen der CLP-Verordnung kommen weitere Verpflichtungen zur Einstufung von Chemikalien hinzu.

Die delegierte Verordnung 2023/707 ist am 19.12.2022 in Kraft getreten. Demnach müssen Stoffe spätestens ab dem 1. Mai 2025 und Gemische spätestens ab dem 1. Mai 2026 in die neuen Gefahrenklassen eingestuft werden. Für Stoffe oder Gemische, die bereits vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsfristen.

Die neuen Gefahrenklassen betreffen endokrine Disruptoren (Stoffe, die den Hormonhaushalt im Menschen oder in der Umwelt schädigen) sowie PBT- und vPvB-Stoffe. Weiterhin wird die Entwicklung von PMT- und vPvM-Gefahrenklassen in Zukunft dazu dienen, Stoffe einzustufen, die sich nicht in der Umwelt anreichern, aber in Böden sehr mobil sind, sodass sie ins Trinkwasser gelangen können.

Wir haben für Sie ein Infosheet mit allen wichtigen Eckdaten rund um die Veränderungen vorbereitet. Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, wenden Sie sich jetzt an unser Team .

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