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Die Zeit läuft!

Jetzt noch schnell Ihre REACH-Registrierungsnummern für Ihre NONS-Meldungen beantragen!

Die Frist für die Inanspruchnahme Ihrer REACH-Registrierungsnummern, die Ihren NONS-Anmeldungen zugewiesen wurde, endet am 17. Juli 2022. Dies gilt für Stoffe, die zuvor unter der Gefahrstoffrichtlinie (67/548/EEC) angemeldet wurden. Danach wird die ECHA die Möglichkeit, Registrierungsnummern für NONS zu beantragen, einstellen.

Details

In der Datenbank der ECHA für registrierte Stoffe sind mehr als 9.900 Anmeldungen gespeichert, die unter der Gefahrstoffrichtlinie, dem Vorgänger von REACH, eingereicht wurden. Nur etwa 5.000 davon wurden bisher beansprucht. 

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung Ihrer Registrierungsnummer benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. 

Weitere Information 

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