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Beteiligung britischer und internationaler Stakeholder willkommen

UK REACH: Konsultation zur Verlängerung der Registrierungsfristen

Bild generiert mit Sora von OpenAI.

Die britische Regierung hat eine Konsultation eingeleitet, um Rückmeldungen der Industrie zu den Vorschlägen zur Verlängerung der britischen REACH-Übergangsfristen für die Registrierung einzuholen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben, die chemische Stoffe auf den britischen Markt bringen.

Was sind gestaffelte Registrierungsfristen?

Im Rahmen der UK REACH-Verordnung wurden Unternehmen, die Stoffe herstellen oder nach Großbritannien importieren, gestaffelte Fristen für die Einreichung vollständiger Registrierungsdossiers eingeräumt. Der Zeitplan richtet sich nach:

  • Tonnageband (wie viel auf den Markt gebracht wird)
  • Gefahrenprofil des Stoffes (z. B. besonders besorgniserregende Stoffe, Umweltgefahren)

Diese Vorgehensweise verteilt die regulatorische Belastung und gibt den Unternehmen mehr Zeit, ihre Anträge in angemessener Qualität einzureichen.

Was ist geplant?

Das Umweltministerium berät nun über drei Optionen zur Verlängerung dieser gestaffelten Fristen:

  • Option 1 (bevorzugt): Oktober 2029, Oktober 2030 und Oktober 2031
  • Option 2: April 2029, April 2031 und April 2033
  • Option 3: April 2029, April 2030 und April 2031

Die von der Regierung bevorzugte Option 1 würde der Industrie zusätzliche Zeit geben und gleichzeitig eine klare Marschroute vorgeben.

Wer kann sich beteiligen?

Es handelt sich um eine öffentliche Konsultation, an der ein breites Spektrum von Interessengruppen teilnehmen kann - und zwar nicht nur diejenigen, die im Vereinigten Königreich ansässig sind.

Zu den eingeladenen Teilnehmern gehören:

  • im Vereinigten Königreich ansässige und internationale Chemikalienhersteller, Importeure, Händler und Alleinvertreter
  • Nachgeschaltete Anwender, Formulierer, Berater und Fachleute für die Einhaltung von Vorschriften
  • Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsverbände, Wissenschaftler und andere interessierte Kreise

Wenn Ihr Unternehmen in Großbritannien Chemikalien herstellt, liefert oder verwendet, auch wenn es aus dem Ausland kommt, sind Sie herzlich eingeladen, Ihre Ansichten mitzuteilen.

Was ist außerdem vorgesehen?

Im Rahmen der Konsultation werden auch Meinungen zur Verschiebung der Frist für die Prüfung von 20 % aller eingereichten Dossiers durch die HSE eingeholt, wie in Artikel 41 Absatz 5 der britischen REACH-Verordnung vorgeschrieben.

Weshalb es wichtig ist

Für viele Unternehmen, insbesondere KMU, sind die derzeitigen Fristen eine Herausforderung. Verlängerte Fristen könnten mehr Zeit bieten für:

  • Datenerfassung und -prüfung
  • Zusammenarbeit zwischen Mitregistranten
  • Erstellung konformer Dossiers

Wie kann man sich beteiligen?

Die Konsultation läuft bis zum 8. September 2025.
🔗 Lesen Sie die vollständigen Einzelheiten und reichen Sie Ihre Antwort ein:
Defra Consultation on UK REACH Deadlines

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