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Verlängerung des Prüfprogramms bis Ende 2030

Wichtiges Update der Biozid-Verordnung

Die Europäische Kommission hat die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1398 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erlassen. Mit dieser Aktualisierung wird das Prüfprogramm für alle alten bioziden Wirkstoffe bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Die Europäische Kommission hat die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1398 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erlassen. Mit dieser Aktualisierung wird das Prüfprogramm für alle alten bioziden Wirkstoffe bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Wesentliche Punkte:

  • Fristverlängerung: Die systematische Prüfung aller alten Wirkstoffe, die in Biozidprodukten verwendet werden, läuft nun bis Ende 2030 statt bis Ende 2024.
  • Aus welchen Gründen? Zu den Herausforderungen gehören begrenzte Ressourcen, komplexe technische Fragen und neue wissenschaftliche Kriterien für endokrine Disruptoren.
  • Compliance: Stellen Sie sicher, dass Ihre Compliance-Prozesse an diese Änderungen angepasst sind.

🔍 Auswirkungen: Diese Erweiterung dient dazu, eine gründliche Bewertung zu gewährleisten und die Sicherheits- und Umweltschutzstandards zu verbessern.

Wichtige Fristen:

  • Die Mitgliedstaaten müssen fehlende Daten über endokrine Wirkungen bis zum 30. Juni 2024 von den Antragstellern anfordern.
  • Antragsteller haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, diese Daten vorzulegen.
  • Nach 2026 werden die Evaluierungen auf der Grundlage der eingereichten Daten fortgesetzt oder es erfolgt eine Ablehnung.


📅 Gültig ab: 11. Juni 2024

🔗 Lesen Sie die vollständige Verordnung:

Wenn Sie Unterstützung bei Ihren regulatorischen Herausforderungen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser erfahrenes Team!

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