Verlängerung des Prüfprogramms bis Ende 2030
Wichtiges Update der Biozid-Verordnung
Die Europäische Kommission hat die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1398 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 erlassen. Mit dieser Aktualisierung wird das Prüfprogramm für alle alten bioziden Wirkstoffe bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.
Wesentliche Punkte:
- Fristverlängerung: Die systematische Prüfung aller alten Wirkstoffe, die in Biozidprodukten verwendet werden, läuft nun bis Ende 2030 statt bis Ende 2024.
- Aus welchen Gründen? Zu den Herausforderungen gehören begrenzte Ressourcen, komplexe technische Fragen und neue wissenschaftliche Kriterien für endokrine Disruptoren.
- Compliance: Stellen Sie sicher, dass Ihre Compliance-Prozesse an diese Änderungen angepasst sind.
🔍 Auswirkungen: Diese Erweiterung dient dazu, eine gründliche Bewertung zu gewährleisten und die Sicherheits- und Umweltschutzstandards zu verbessern.
Wichtige Fristen:
- Die Mitgliedstaaten müssen fehlende Daten über endokrine Wirkungen bis zum 30. Juni 2024 von den Antragstellern anfordern.
- Antragsteller haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, diese Daten vorzulegen.
- Nach 2026 werden die Evaluierungen auf der Grundlage der eingereichten Daten fortgesetzt oder es erfolgt eine Ablehnung.
📅 Gültig ab: 11. Juni 2024
🔗 Lesen Sie die vollständige Verordnung:
Wenn Sie Unterstützung bei Ihren regulatorischen Herausforderungen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser erfahrenes Team!