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Vereinfachung der Regeln, erhebliche Einsparungen für die chemische Industrie

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Einreichung des CLH-Dossiers verzögert sich, endgültige Entscheidung steht noch aus

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Über uns

Bei CSB Compliance nehmen wir Ihnen die Last komplexer Chemikalienvorschriften ab.

Mit uns sparen Sie Zeit, minimieren Risiken und können sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt – Ihr Geschäft.

Chemikalienvorschriften – einfach und verständlich.

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Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis (C&L)

Das C&L-Inventar im Griff – mit einem Partner, der für Klarheit sorgt.

Wer Chemikalien in der EU herstellt oder importiert, muss sich mit dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Inventory) auseinandersetzen. Doch nicht jedes Unternehmen hat die Ressourcen, sich sicher in den regulatorischen Anforderungen zu bewegen. Wir übernehmen das für Sie – verlässlich, effizient und auf Ihre Prozesse abgestimmt.

Mit standardisierten Abläufen und persönlicher Betreuung sorgen wir dafür, dass Ihre Meldung vollständig, korrekt und fristgerecht erfolgt – und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Unsere Leistungen rund um das C&L-Verzeichnis im Überblick:

Analyse und Vorbereitung

  • Prüfung der Meldepflicht: Bewertung, ob und in welchem Umfang eine C&L-Meldung erforderlich ist
  • Datensammlung und -aufbereitung: Zusammenstellung relevanter Substanzinformationen (Einstufung, Kennzeichnung, Identifikatoren)
  • Abgleich mit bestehenden Einträgen: Prüfung, ob eine gemeinsame Meldung mit anderen Unternehmen möglich oder notwendig ist

Meldung und Kommunikation

  • Erstellung und Einreichung der Meldung: Fachgerechte und fristgerechte Übermittlung der Daten an die ECHA
  • Kommunikation mit der ECHA: Bearbeitung von Rückfragen, Korrekturaufforderungen und technischen Anforderungen
  • Aktualisierung von Meldungen: Pflege bestehender Einträge bei neuen Erkenntnissen oder Änderungen

Dokumentation und Beratung

  • Dokumentation und Nachweisführung: Bereitstellung aller relevanten Unterlagen für interne und externe Prüfungen
  • Beratung zu CLP-Konformität: Unterstützung bei der korrekten Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung
  • Prozessoptimierung: Entwicklung effizienter Abläufe zur langfristigen Sicherstellung Ihrer Compliance

Compliance muss nicht kompliziert sein!

Sie können sich voll und ganz auf uns verlassen – wir bieten Ihnen effiziente, zuverlässige und lösungsorientierte Unterstützung bei der Einhaltung chemischer Bestimmungen.

Jürgen Gaida
Head of Chemical Hazard & Safety Communication

With a long history working in industry, Jürgen knows all too well about those pesky details in handling SDS and labelling requirements. That makes him not only the perfect fit to lead our department but also to solve your problems.

Wissenswertes über C&L-Verzeichnis

FAQ

Wer ist verantwortlich? Woraus ergeben sich die Verpflichtungen? Welche Daten sind erforderlich?

Das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis, oder englisch Classification & Labelling Inventory, ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), das Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe enthält.

Unternehmen, die bestimmte Chemikalien in die EU herstellen oder importieren, sind verpflichtet, die Einstufung (z. B. Gefahrenkategorien wie „reizend“ oder „giftig“) und Kennzeichnung (z. B. Unternehmen, die bestimmte Chemikalien in der EU herstellen oder importieren, sind verpflichtet, die Einstufung (z. B. Gefahrenkategorien wie „reizend“ oder „giftig“) und Kennzeichnung (z. B. Gefahrensymbole, Signalwörter) an die ECHA zu melden. Ziel ist es, die sichere Verwendung chemischer Stoffe in Europa zu gewährleisten und eine einheitliche Kommunikation von Gefahren entlang der Lieferkette sicherzustellen.

Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die Stoffe in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, zur Meldung verpflichtet – unabhängig davon, ob der Stoff bereits registriert ist oder nicht. Importeure von Gemischen oder Hersteller von Stoffen, die nicht der Registrierungspflicht unterliegen, können ebenfalls meldepflichtig sein, sofern eine eigenständige Einstufung vorgenommen wird. Wichtig: Auch außerhalb von REACH bestehen Meldepflichten, beispielsweise für Biozide oder Pflanzenschutzmittel.

Die Meldung an das C&L-Verzeichnis muss in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Inverkehrbringen des Stoffes in der EU erfolgen. Das bedeutet, dass die Frist beginnt, sobald ein Stoff zum ersten Mal hergestellt oder importiert wird. Bei Änderungen – wie neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder einer überarbeiteten Einstufung – muss die Meldung entsprechend aktualisiert werden.

Eine vollständige C&L-Meldung umfasst unter anderem

  • Den Namen des Stoffes und seine Identifikatoren (z. B. CAS- oder EG-Nummer
  • Die eigene Einstufung des Stoffes gemäß der CLP-Verordnung
  • Die zugehörige Kennzeichnung (z. B. Piktogramme, Signalwörter, H- und P-Sätze)
  • physikalisch-chemische Eigenschaften, falls relevant

Diese Daten werden elektronisch über das REACH-IT-System der ECHA übermittelt.

Fehlende oder fehlerhafte Meldungen gelten als Verstoß gegen die CLP-Verordnung und können von den nationalen Behörden sanktioniert werden – beispielsweise durch Geldstrafen oder Vertriebsverbote. Darüber hinaus riskieren Unternehmen, dass ihre Produkte als unsicher eingestuft werden oder Probleme in der Lieferkette auftreten. Eine korrekte und fristgerechte Meldung schützt daher nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern ist auch ein Zeichen von Zuverlässigkeit und Professionalität gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.

CSB Compliance

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Wo wir sind

DEUTSCHLAND | Krefeld

UK | Crewe

USA | Atlanta, GA

 

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