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Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis (C&L)
Das C&L-Inventar im Griff – mit einem Partner, der für Klarheit sorgt.
Wer Chemikalien in der EU herstellt oder importiert, muss sich mit dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L-Inventory) auseinandersetzen. Doch nicht jedes Unternehmen hat die Ressourcen, sich sicher in den regulatorischen Anforderungen zu bewegen. Wir übernehmen das für Sie – verlässlich, effizient und auf Ihre Prozesse abgestimmt.
Mit standardisierten Abläufen und persönlicher Betreuung sorgen wir dafür, dass Ihre Meldung vollständig, korrekt und fristgerecht erfolgt – und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Unsere Leistungen rund um das C&L-Verzeichnis im Überblick:
- Analyse
- Meldung
- Dokumentation
Analyse und Vorbereitung
Meldung und Kommunikation
Dokumentation und Beratung
Compliance muss nicht kompliziert sein!
Sie können sich voll und ganz auf uns verlassen – wir bieten Ihnen effiziente, zuverlässige und lösungsorientierte Unterstützung bei der Einhaltung chemischer Bestimmungen.
Wissenswertes über C&L-Verzeichnis
FAQ
Wer ist verantwortlich? Woraus ergeben sich die Verpflichtungen? Welche Daten sind erforderlich?
Das Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis, oder englisch Classification & Labelling Inventory, ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), das Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe enthält.
Unternehmen, die bestimmte Chemikalien in die EU herstellen oder importieren, sind verpflichtet, die Einstufung (z. B. Gefahrenkategorien wie „reizend“ oder „giftig“) und Kennzeichnung (z. B. Unternehmen, die bestimmte Chemikalien in der EU herstellen oder importieren, sind verpflichtet, die Einstufung (z. B. Gefahrenkategorien wie „reizend“ oder „giftig“) und Kennzeichnung (z. B. Gefahrensymbole, Signalwörter) an die ECHA zu melden. Ziel ist es, die sichere Verwendung chemischer Stoffe in Europa zu gewährleisten und eine einheitliche Kommunikation von Gefahren entlang der Lieferkette sicherzustellen.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die Stoffe in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, zur Meldung verpflichtet – unabhängig davon, ob der Stoff bereits registriert ist oder nicht. Importeure von Gemischen oder Hersteller von Stoffen, die nicht der Registrierungspflicht unterliegen, können ebenfalls meldepflichtig sein, sofern eine eigenständige Einstufung vorgenommen wird. Wichtig: Auch außerhalb von REACH bestehen Meldepflichten, beispielsweise für Biozide oder Pflanzenschutzmittel.
Die Meldung an das C&L-Verzeichnis muss in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Inverkehrbringen des Stoffes in der EU erfolgen. Das bedeutet, dass die Frist beginnt, sobald ein Stoff zum ersten Mal hergestellt oder importiert wird. Bei Änderungen – wie neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder einer überarbeiteten Einstufung – muss die Meldung entsprechend aktualisiert werden.
Eine vollständige C&L-Meldung umfasst unter anderem
- Den Namen des Stoffes und seine Identifikatoren (z. B. CAS- oder EG-Nummer
- Die eigene Einstufung des Stoffes gemäß der CLP-Verordnung
- Die zugehörige Kennzeichnung (z. B. Piktogramme, Signalwörter, H- und P-Sätze)
- physikalisch-chemische Eigenschaften, falls relevant
Diese Daten werden elektronisch über das REACH-IT-System der ECHA übermittelt.
Fehlende oder fehlerhafte Meldungen gelten als Verstoß gegen die CLP-Verordnung und können von den nationalen Behörden sanktioniert werden – beispielsweise durch Geldstrafen oder Vertriebsverbote. Darüber hinaus riskieren Unternehmen, dass ihre Produkte als unsicher eingestuft werden oder Probleme in der Lieferkette auftreten. Eine korrekte und fristgerechte Meldung schützt daher nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern ist auch ein Zeichen von Zuverlässigkeit und Professionalität gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.