Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis
Artikel 40 der CLP-Verordnung verpflichtet Importeure und Hersteller, die Chemikalien in Verkehr bringen, grundlegende Informationen über die Stoffe (als solche oder als Bestandteile von Gemischen) und die jeweilige Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes an das offizielle Einstufungs- & Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA zu melden.
Das Ziel des E&K-Verzeichnis ist eine weitreichende Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung für die gemeldeten Stoffe. Allerdings ist eine Harmonisierung in den meisten Fällen nicht erfolgt, da eine Validierung der gemeldeten Informationen nicht stattfindet und so oftmals unterschiedliche Daten für ein und denselben Stoff gemeldet wurden. Dies führt zu Situationen, in denen verschiedene und oftmals fragwürdige Einstufungen für einen Stoff im Verzeichnis hinterlegt sind. Die Problematik ist auf EU-Ebene bekannt und verschiedene Interessengruppen arbeiten momentan an Verbesserungsvorschlägen.
Unser Team steht Ihnen bei allen Fragen zum E&K-Verzeichnis gerne beratend zur Seite und übernimmt bei Bedarf die Meldung an das Verzeichnis für Sie.
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