Einstufung von Gefahrgütern
Die Klassifizierung von Gefahrgütern und die Beratung in Gefahrgutfragen ist seit mehr als 20 Jahren eine unserer Kernleistungen.
Die Beförderung gefährlicher Güter unterliegt spezifischen Regeln für die verschiedenen Verkehrsträger (Straße, Schiene, See und Luft) und ist ein sensibles Thema mit hoher Relevanz auch für den öffentlichen Raum.
Zu den wichtigsten, verkehrsträgerspezifischen Einzelregelungen gehören:
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) für den Straßenverkehr für viele europäische und benachbarte Staaten, sowie die Verordnung des Verkehrsministeriumdes Verkehrsministeriums der Vereinigten Staaten (US DOT) für den Straßenverkehr in den USA
- Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID) im Schienenverkehr
- International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) in der internationalen Seeschifffahrt
- Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) für die Binnenschifffahrt, mit Sonderverträgen etwa für Rhein (ADNR) und Donau (ADN-D)
- Technical Instructions For The Safe Transport of Dangerous Goods by Air (ICAO-TI) im Luftverkehr, herausgegeben von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Diese werden vom Internationalen Verband der Luftverkehrsgesellschaften IATA mit den IATA Dangerous Goods Regulations (IATA-DGR) übernommen und erweitert
Bei diesem komplexen Thema legen wir viel Wert auf die fundierte Beratung unserer Kunden und unterstützen gerne in allen Fragen der Klassifizierung von Gefahrgütern gemäß UN oder den Konsequenzen einer Klassifizierung.
Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und haben die Qualifikation zum Gefahrgutbeauftragten. Sie können Ihnen deshalb bei allen Fragen rund um die Verkehrsträger Straße, Schiene und Seeverkehr zur Seite stehen.
Über einen Partner können wir auch im Lufttransport beratend zur Seite stehen und bieten zudem einen regionalen Service als externen Gefahrgutbeauftragten an.
Sprechen Sie uns bei Fragen rund um das Thema Gefahrgut gerne an.
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