KKDIK - Türkei-REACH
Wir prüfen für Sie, ob Ihre Stoffe registriert werden müssen und übernehmen die Aufgabe der Vorregistrierung, um Ihre Marktfähigkeit sicherzustellen.
Kimyasalların - Chemikalien
Kaydı - Registrierung
Değerlendirilmesi - Bewertung
İzni - Autorisierung
Kısıtlanması - Beschränkung
KKDIK - ein kurzer Überblick
Das türkische Pendant zur europäischen REACH-Verordnung trat am 23.12.2017 in Kraft. Die Ähnlichkeit mit EU-REACH bezieht sich jedoch nicht nur auf den Namen der Verordnung. Die KKDIK-Verordnung lehnt sich inhaltlich sehr stark an das europäische REACH-System an und wurde größtenteils direkt von diesem übernommen.
Für alle Stoffe mit einer Tonnage > 1 Tonne/Jahr gibt es eine Vorregistrierungsfrist bis zum 31. Dezember 2020. Hersteller, die nicht in der Türkei ansässig sind, können ihrer Verpflichtung durch einen OR ("Only Representative") nachkommen. Unternehmen, die vorregistrieren, werden automatisch in ein Forum - ähnlich dem Prä-SIEF ("Substance Information Exchange Forum") - für die angemeldete Substanz aufgenommen. Es wird eine gemeinsame Registrierung durchgeführt.
Bis zum 31. Dezember 2023 sollten alle Stoffe endgültig registriert sein. Im Gegensatz zur EU-REACH gibt es keine unterschiedlichen Fristen für verschiedene Tonnagebereiche.
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Certified Chemical Safety Assessor (cCSA) – eine Besonderheit der KKDIK
KKDIK verlangt eine Überprüfung des Registrierungsdossiers sowie die Erstellung des Chemical Safety Assessments und Reports durch einen zertifizierten „Chemical Safety Assessor“ (KKDIK, Annex 18) in türkischer Sprache.
Der cCSA muss nicht nur eine spezifische Ausbildung und Abschlussprüfung absolvieren, um das erforderliche Zertifikat zu erlangen. Es ist außerdem zwingend erforderlich, dass er Anwohner der Türkei ist.
Wenn Sie Chemikalien in die Türkei importieren, sollten Sie kurzfristig handeln. Die Ernennung eines OR ist von großer Bedeutung, um die Registrierungsanforderungen als nicht in der Türkei ansässiger Hersteller zu erfüllen. Es ist wesentlich, dass ein möglicher OR die notwendigen Anforderungen der Verordnung erfüllt und cCSA-zertifiziert ist.
Wir können Ihnen in allen Fragen zu KKDIK, cCSA und den Alleinvertretern für die Türkei helfen. Mit unserem langjährigen Partner in der Türkei sind wir in der Lage, alle Anforderungen, die sich aus der KKDIK ergeben, zu erfüllen.
Wir übernehmen Ihre
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