Haben Sie Fragen?
+49 2151 652086-0
Aktualisierung der britischen CLP-Verordnung: 20 Stoffe neu eingestuft
GB CLP: HSE schlägt neue und geänderte Einstufungen für 20 Stoffe vor, mit einer neuen Gemischregel für Borverbindungen
Am 7. August 2026 hat die britische Health and Safety Executive (HSE) der Welthandelsorganisation einen Vorschlag zur Aktualisierung der GB Mandatory Classification and Labelling List, kurz GB MCL-Liste, nach der GB CLP-Verordnung notifiziert. Der Vorschlag sieht neue und geänderte harmonisierte Einstufungen für 20 gefährliche Stoffe vor und darüber hinaus eine neue Regel für Gemische, die Borverbindungen enthalten.
Für Unternehmen, die Chemikalien auf dem britischen Markt in Verkehr bringen, ist die Notifizierung der Zeitpunkt, ab dem eine Änderung planbar wird. Sie ist veröffentlicht, datiert und kommentierbar, und sie ist mit einem Zeithorizont verbunden, der überlegtes Handeln statt Hektik erlaubt.
Wozu die GB MCL-Liste dient
Die GB MCL-Liste ist das britische Gegenstück zur Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen in Anhang VI der EU CLP-Verordnung. Ein Eintrag in der Liste ist verbindlich. Ist ein Stoff dort aufgeführt, muss der Lieferant mindestens diese Einstufung anwenden, einschließlich der zugehörigen Gefahrenhinweise, Signalwörter, Piktogramme sowie etwaiger spezifischer Konzentrationsgrenzwerte und M-Faktoren, unabhängig von seiner eigenen Bewertung der Datenlage. Die Einstufung des Stoffes wirkt anschließend in die Einstufung jedes Gemisches hinein, das ihn oberhalb des maßgeblichen Grenzwerts enthält.
Seit dem Ende des Übergangszeitraums wird GB CLP unabhängig von EU CLP fortgeschrieben. Einträge werden auf Grundlage von Agency Opinions aufgenommen, die die HSE in ihrer Rolle als GB Agency erstellt, gefolgt von einer Entscheidung des zuständigen Ministeriums. Die beiden Systeme überschneiden sich weiterhin stark, laufen aber nicht mehr synchron.
Was vorgeschlagen wird
Der Vorschlag umfasst 20 Stoffe. Namentlich betroffen sind unter anderem Bronopol, ein Konservierungsmittel, das in Kosmetika, Körperpflegeprodukten, Reinigungsmitteln und in der industriellen Wasserbehandlung breit eingesetzt wird. Außerdem Thymol und Eugenol, die in biozid, aroma- und duftstoffbezogenen Anwendungen vorkommen, sowie Piperonal und eine Gruppe von Borverbindungen einschließlich der natürlich vorkommenden Borate Ulexit und Colemanit.
Für die betroffenen Stoffe wirken sich die vorgeschlagenen Änderungen auf folgende Elemente aus.
- Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien. Ein Stoff kann für eine Gefahr eingestuft werden, die er bisher nicht trug, oder innerhalb einer Gefahrenklasse in eine andere Kategorie verschoben werden.
- Gefahrenhinweise, also die H-Sätze auf dem Etikett und in Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts.
- Spezifische Konzentrationsgrenzwerte, die bestimmen, ab welcher Konzentration ein Stoff die Einstufung eines Gemisches auslöst. Ein abgesenkter SCL kann Gemische erfassen, die bisher unterhalb des allgemeinen Grenzwerts lagen.
- M-Faktoren, die den Beitrag eines Stoffes zur aquatischen Einstufung eines Gemisches vervielfachen und die Umwelteinstufung daher überproportional verändern können.
- Kennzeichnungselemente einschließlich Piktogrammen und Signalwörtern. Hier wird die Änderung am Produkt und im Druckbild sichtbar.
Die Gemischregel für Borverbindungen
Das folgenreichste Element des Vorschlags hängt nicht an einem einzelnen Stoff. Nach der vorgeschlagenen Regel wäre ein Gemisch als reproduktionstoxisch einzustufen, wenn die kombinierte Konzentration der relevanten, für Reproduktionstoxizität eingestuften Borverbindungen 0,3 Prozent oder mehr erreicht.
Das ist eine Additivitätsregel, und sie verändert den Charakter der Prüfung. Wer jeden borhaltigen Rohstoff einzeln gegen seinen Grenzwert prüft, kommt möglicherweise zu dem Ergebnis, dass keine Einstufung ausgelöst wird, während die Summe der Beiträge die Grenze von 0,3 Prozent überschreitet. Borsäure, Borax und verwandte Borate finden sich in einer großen Bandbreite von Formulierungen, häufig in geringen Mengen und häufig aus mehr als einem Rohstoff, etwa als Bestandteil von Konservierungssystemen oder als Puffer und nicht als Hauptbestandteil.
Eine Einstufung als reproduktionstoxisch ist keine kosmetische Änderung. Sie bringt ein Piktogramm zur Kennzeichnung von Gesundheitsgefahren sowie das Signalwort „Gefahr“ mit sich, was Auswirkungen darauf hat, wie und an wen das Produkt abgegeben werden darf. Zudem zieht sie Verpflichtungen im Bereich des Arbeitsschutzes nach sich und beeinflusst in zahlreichen Beschaffungsprozessen die Akzeptabilität des Produkts für den Kunden.
Die wichtigsten Termine
- Notifizierung bei der WTO am 7. August 2026, womit die formelle Kommentierungsfrist eröffnet wird.
- Ende der Kommentierungsfrist am 6. Oktober 2026. In diesem Zeitfenster kann die Industrie fachliche und praktische Einwände vorbringen, auch zur Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Grenzwerte.
- Erwartete Annahme im ersten Quartal 2027.
- Freiwillige Anwendung ab dem ersten Quartal 2027. Lieferanten dürfen die neuen Einstufungen anwenden, sobald sie angenommen sind.
- Verbindliche Anwendung ab dem dritten Quartal 2028.
Die rund zwei Jahre zwischen Annahme und verbindlicher Anwendung sind Arbeitszeit, nicht Wartezeit. Etikettenlayouts, Verpackungsbestände, Sicherheitsdatenblätter in allen erforderlichen Sprachen und Versionen sowie die kundenbezogene Dokumentation müssen vor dem Stichtag angepasst sein und nicht an ihm.
Was das in der Praxis bedeutet
Der Vorschlag reicht weiter, als die Zahl von 20 Stoffen vermuten lässt, denn harmonisierte Einstufungen wirken in Gemische hinein. Ein Unternehmen, das keinen dieser Stoffe als solchen liefert, kann dennoch Dutzende Formulierungen im Programm haben, die ihn enthalten.
Die praktischen Auswirkungen zeigen sich typischerweise an fünf Stellen.
- Produkteinstufung, die für jedes Gemisch mit einem betroffenen Stoff neu zu berechnen ist, unter Berücksichtigung geänderter SCL und M-Faktoren.
- Rezepturen, bei denen eine Anpassung der Formulierung günstiger sein kann als die Hinnahme einer neuen Einstufung, insbesondere wenn die Bor-Additivitätsregel der Auslöser ist.
- Sicherheitsdatenblätter, bei denen in der Regel die Abschnitte 2, 3, 15 und 16 zu überarbeiten sind, ebenso wie zugehörige Expositionsszenarien.
- Etiketten und Verpackungen, einschließlich Piktogrammen, Signalwörtern, Gefahren- und Sicherheitshinweisen sowie der Vorlaufzeiten Ihrer Druck- und Verpackungslieferanten.
- Compliance-Dokumentation, einschließlich Giftinformationsmeldungen, soweit einschlägig, Produktregistrierungen und der Nachweise, die Ihre Einstufungsentscheidungen belegen.
Empfohlene nächste Schritte
- Prüfen Sie Ihr Stoff- und Gemischportfolio auf die 20 betroffenen Stoffe und gesondert auf sämtliche Borverbindungen, unabhängig von deren derzeitigem Einstufungsstatus.
- Führen Sie die Bor-Additivitätsberechnung über Ihre Formulierungen durch und addieren Sie die Beiträge aller relevanten Borverbindungen, statt jeden Rohstoff für sich zu bewerten.
- Ermitteln Sie die Produkte, deren Einstufung sich ändern würde, und trennen Sie sie in solche, bei denen eine Umformulierung realistisch ist, und solche, bei denen nur eine Neukennzeichnung bleibt.
- Entscheiden Sie, ob Sie bis zum 6. Oktober 2026 kommentieren, direkt oder über einen Verband, insbesondere dort, wo die vorgeschlagenen Grenzwerte praktische Schwierigkeiten bereiten, die Sie belegen können.
- Planen Sie Etiketten- und Layoutänderungen entlang Ihrer Verpackungsbestände, damit vorhandenes Material aufgebraucht und nicht kurz vor dem Stichtag abgeschrieben wird.
- Vergleichen Sie für jedes betroffene Produkt die britische mit der EU-Position und dokumentieren Sie, wo beide voneinander abweichen, damit der Unterschied festgehalten und nicht zufällig entdeckt wird.
- Verankern Sie die Änderung in Ihren regulären Produktfreigabe- und Änderungsprozessen, statt sie als Einzelprojekt zu führen.
Unsere Einschätzung
Zwei Aspekte dieses Vorschlags verdienen mehr Aufmerksamkeit, als sie üblicherweise erhalten. Der erste ist die Gemischregel für Bor, denn sie ist eine Additivitätsregel, und Additivitätsregeln treffen jene Unternehmen, die Grenzwerte stoffweise prüfen. Der zweite ist die zunehmende Divergenz zwischen GB CLP und EU CLP. Zwei Einstufungsdatensätze für dasselbe Produkt zu pflegen ist beherrschbar, wenn das System darauf ausgelegt ist, und fehleranfällig, wenn die britische Einstufung als Kopie der EU-Einstufung mit gelegentlichen Ausnahmen behandelt wird.
Der 6. Oktober 2026 ist der kurzfristige Termin. Das dritte Quartal 2028 bestimmt den Arbeitsaufwand. Unternehmen, die jetzt mit dem Screening beginnen, nutzen die Zwischenzeit für Entscheidungen. Unternehmen, die warten, nutzen sie für den Nachdruck von Etiketten.
Wenn Sie Unterstützung beim Abgleich Ihres Portfolios mit den vorgeschlagenen Einträgen, bei der Bor-Additivitätsbewertung oder bei der Aktualisierung Ihrer Sicherheitsdatenblätter und Etiketten für den britischen Markt wünschen, unterstützen wir Sie gerne.