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Vereinfachung der Regeln, erhebliche Einsparungen für die chemische Industrie
Am 8. Juli 2025 verabschiedete die Europäische Kommission ihr Gesetzespaket „Sixth Omnibus“ als Teil einer umfassenderen Initiative zur Vereinfachung und Modernisierung der Vorschriften für chemische Produkte in der EU. Das Paket umfasst Änderungen der CLP-Verordnung, der Kosmetikverordnung und der Düngemittelverordnung und zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten.
Ein wesentliches Merkmal des Pakets ist die Rücknahme der neuen Formatierungsvorschriften für Gefahrstoffkennzeichnungen, die mit der CLP-Überarbeitung von 2024 eingeführt wurden. Die Mindestanforderungen an Schriftgröße, Zeilenabstand und Layout, die von vielen in der Branche als unnötig streng und kostspielig angesehen wurden, werden nun wieder auf eine frühere, flexiblere Version zurückgesetzt. Diese Überarbeitung erfolgte als direkte Reaktion auf den Druck von Interessengruppen aus der Industrie, die argumentierten, dass die neuen Formatierungsvorschriften nur begrenzte Sicherheitsvorteile mit sich brachten, aber erhebliche Kosten und Komplexität verursachten.
Die Kommission schätzt, dass das gesamte vereinfachte Paket den Unternehmen jährlich Einsparungen in Höhe von 360 bis 400 Millionen Euro bringen könnte, wodurch die Umsetzung der Vorschriften insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen einfacher wird. Dies ist Teil einer umfassenderen Initiative zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Binnenmarktes und zur Förderung von Innovationen in Sektoren wie Chemikalien, Kosmetika und Düngemittel.
Weitere Highlights sind:
- Verlängerte Übergangsfristen für neue CLP-Anforderungen, die nun zwischen Mitte 2026 und 2028 in Kraft treten
- Digitale Kontaktinformationen auf Chemikalienetiketten anstelle von Postanschriften zulässig
- Vereinfachtes Ausnahmeregelungsverfahren für bestimmte Stoffe in Kosmetika, das fundiertere Entscheidungen ermöglicht
- Optionale digitale Kennzeichnung für Düngemittel, um die Komplexität der Verpackungen zu reduzieren
Für viele Unternehmen der Chemiebranche bieten diese Änderungen nicht nur Kosteneinsparungen, sondern auch eine größere Rechtssicherheit und digitale Flexibilität. Unternehmen werden dazu angehalten, den Gesetzgebungsprozess genau zu verfolgen und sich frühzeitig auf die neuen Optionen vorzubereiten, insbesondere auf digitale Kennzeichnungssysteme und überarbeitete Kennzeichnungsvorschriften.
Nächste Schritte
Der Vorschlag durchläuft nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates. Nach der Verabschiedung werden die aktualisierten Bestimmungen im Amtsblatt veröffentlicht, zusammen mit allen Einzelheiten zu Fristen und Verpflichtungen.
Wir werden den Prozess weiterhin beobachten und unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite stehen, damit sie gut vorbereitet sind und die Vorschriften einhalten können.