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UK nimmt Erleichterungen für die Vermarktung von Handdesinfektion zurück
Aufgrund der weltweiten pandemischen Lage in den letzten Jahren, hatte das HSE (Ministerium für Gesundheit und Sicherheit, UK) beschlossen, die Produktzulassung im Rahmen der BPR zu vereinfachen. Ein Beispiel hierfür sind kurzfristige Genehmigungen in kritischen Situationen, die die Produktverfügbarkeit sicherstellen sollen.
Ein typisches Produkt, auf das diese Ausnahmeregelung angewendet wurde, sind Handdesinfektionsmittel.
Da diese Kurzzeitgenehmigungen nun bald auslaufen, hat HSE Daten über die aktuelle Verfügbarkeit von Handdesinfektionsmitteln in UK gesammelt. Das Ergebnis deutet darauf hin, dass zwar nach wie vor ein hoher Bedarf an Handdesinfektion besteht, die derzeitige Nachfrage jedoch durch Produkte gedeckt werden kann, die im Rahmen der üblichen Regelungen der BPR geliefert werden.
Daher wird die zu Beginn der Pandemie eingeführte Sonderregelung für die Vermarktung von Handdesinfektionsmitteln ausgesetzt. Die Bewertung der laufenden Anträge, die im Rahmen der Ausnahmeregelung gestellt wurden, wird noch abgeschlossen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem HSE-Bulletin vom 5. April 2022.
Oder wenden Sie sich an CSB Compliance für eine konkrete Beratung.