Alleinvertreter (OR) eines Nicht-EU-Herstellers - REACH Article 8
Nicht-EU-Unternehmen, die chemische Produkte in der EU vermarkten wollen, benötigen einen Alleinvertreter (Only Representative, OR) innerhalb der EU, um die REACH-Verpflichtungen zu erfüllen.
Durch die Ernennung eines "Alleinvertreters" (OR) ist es für nicht-europäische Hersteller oder Formulierer möglich, die Verpflichtungen von EU-Importeuren ihrer Produkte auf den OR zu übertragen. Ein großer Vorteil ist, dass nicht jeder Importeur eine Registrierung einreichen muss, der OR kann dies einmalig tun und die Importeure von der Registrierungspflicht befreien.
Der OR hat verschiedene Verpflichtungen, und Unternehmen, die als OR tätig werden wollen, müssen "über einen ausreichenden Hintergrund im praktischen Umgang mit Stoffen und den damit verbundenen Informationen" gemäß Artikel 8 verfügen.
Die Hauptaufgaben sind:
- Verwaltung der Importmengen
- Verwaltung der Importeure
- Ansprechpartner für Behörden
- Übernahme von (Vor-)Registrierungsverpflichtungen
CSB besitzt die notwendige Expertise und Erfahrung, die wir aus 10 Jahren OR-Tätigkeit für Kunden weltweit gesammelt haben. Wir sind mit allen wichtigen Aspekten vertraut und können so unsere Kunden bei der Erfüllung ihrer täglichen Aufgaben optimal unterstützen.
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