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Harmonisierte Produktmeldung an Giftinformationszentralen
Harmonisierte Produktmeldung: unkompliziert, sicher und compliant
Eine harmonisierte Produktmeldung ist für Unternehmen, die Chemikalien auf den EU-Markt bringen, obligatorisch – und oft komplex.
Falsche Meldungen oder nicht gemeldete Produkte können zu Verkaufsstopps oder Strafen führen. Wir übernehmen für Sie die komplette Meldung gemäß der CLP-Verordnung, einschließlich der UFI-Generierung und PCN-Einreichung. Dank standardisierter Prozesse garantieren wir höchste Qualität und Sicherheit und gehen gleichzeitig flexibel auf Ihre individuellen Anforderungen ein. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um Ihre Produkte gesetzeskonform und ohne Verzögerungen auf den Markt zu bringen.
Sie konzentrieren sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft – wir kümmern uns um die Compliance.
Unsere Dienstleistungen rund um PCN und UFI
- UFI & PCN
- Hilfe & Beratung
UFI & Harmonisierte Produktmeldung
Hilfe & Beratung
Lassen Sie uns Ihre Fragen zur Compliance klären
Gleich ob es sich um eine konkrete Herausforderung oder eine erste Einschätzung handelt – wir unterstützen Sie pragmatisch, zuverlässig und auf Augenhöhe.
Wissenswertes über Harmonisierte Produktmeldung (UFI, EuPCS)
FAQ
Wer ist verantwortlich? Woraus ergeben sich die Verpflichtungen? Welche Daten sind erforderlich?
Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein 16-stelliger Code, der zwingend auf dem Produktetikett angegeben werden muss. Auch im Sicherheitsdatenblatt kann er angegeben werden. Er ermöglicht es Giftnotrufzentralen, in Notfällen sofort die genaue Zusammensetzung eines Produkts zu identifizieren. Die UFI gewährleistet eine schnellere und genauere medizinische Versorgung, da Ärzte und Notfallzentren direkt auf die gespeicherten Informationen zugreifen können.
Unternehmen müssen für jedes Produkt mit gefährlichen Inhaltsstoffen eine UFI erstellen und diese im Rahmen der PCN-Meldung an die ECHA übermitteln.
Die harmonisierte Produktmeldung ist eine gesetzliche Verpflichtung in der EU, die sicherstellt, dass giftige oder gefährliche Chemikalien einheitlich an die nationalen Giftnotrufzentralen gemeldet werden. Diese Regelung basiert auf der CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) und soll eine schnelle und gezielte medizinische Behandlung im Notfall ermöglichen. Mit Inkrafttreten von Anhang VIII der CLP-Verordnung wurden die bestehenden nationalen Meldungen ersetzt. Es wurde ein harmonisiertes, elektronisches Format für die Datenübermittlung eingeführt.
Seit 2021 müssen alle an die ECHA übermittelten Produktmeldungsinformationen im IUCLID-Format vorliegen. Ohne korrekte Meldung darf ein Produkt nicht in der EU verkauft werden. Bei Nichteinhaltung können die Behörden Strafen verhängen oder den Vertrieb untersagen. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Produktmeldungen den Anforderungen entsprechen.
Die Meldepflicht liegt beim sogenannten „Vertreiber” eines Produkts. Dies können sein
- Hersteller innerhalb der EU
- Importeure, die Chemikalien aus Nicht-EU-Ländern importieren
Gilt die Meldepflicht auch für Händler?
Händler, die ein Produkt lediglich weiterverkaufen, ohne es zu verändern, umzuverpacken oder unter ihrer eigenen Marke anzubieten, müssen in der Regel keine Meldung einreichen. Händler, die ein Produkt unter ihrer eigenen Marke verkaufen (auch wenn sie es nicht selbst herstellen), müssen jedoch eine eigene Meldung einreichen oder den ursprünglichen Meldenden bitten, ihre Produktinformationen in sein Dossier aufzunehmen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass das meldepflichtige Produkt in dem EU-Land gemeldet wird, in dem es in Verkehr gebracht wird. Wenn beispielsweise beabsichtigt ist, ein Handelsprodukt in Italien zu verkaufen, der Hersteller oder Lieferant jedoch nur in Deutschland eine Meldung vorgenommen hat, muss der Händler eine separate Meldung für Italien vornehmen. Die Kommunikation mit dem Lieferanten und entlang der Lieferkette ist dabei von entscheidender Bedeutung.
Ein „Gemisch in Gemischen“ (MiM) liegt vor, wenn ein Produkt selbst ein Gemisch enthält, das wiederum aus mehreren Komponenten besteht und bereits zuvor gemeldet wurde. Da viele chemische Produkte auf Vorprodukten basieren, ist es nicht immer möglich, alle Inhaltsstoffe direkt offenzulegen. In solchen Fällen kann der Lieferant des MiM eine separate UFI-Referenz angeben.
Dies ermöglicht die Meldung, ohne dass die genauen Inhaltsstoffe angegeben werden müssen.
Ja, die Produktmeldedaten werden streng vertraulich behandelt. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ergibt sich aus Artikel 45 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und Artikel 9 der Verordnung (EU) 2017/542, mit der eine harmonisierte Produktberichterstattung eingeführt wurde.
Die gemeldeten Informationen werden ausschließlich den nationalen Giftnotrufzentralen und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt und dürfen nur für Notfallmaßnahmen, insbesondere für die medizinische Behandlung im Falle einer Vergiftung, verwendet werden.
Die Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung der vollständigen Zusammensetzung ist nicht zulässig. Darüber hinaus können Unternehmen Schutzmaßnahmen wie den „Mixture-in-Mixture“-Ansatz (MiM) anwenden, um vertrauliche Rezepturen ihrer Lieferanten zu schützen, ohne gegen die Meldepflicht zu verstoßen. So wird der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewährleistet und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Eine PCN enthält detaillierte Informationen über das Produkt, darunter:
- UFI-Code zur eindeutigen Identifizierung
- Chemische Zusammensetzung, einschließlich ungefährlicher Inhaltsstoffe
- Toxikologische Daten, um im Notfall die richtige Behandlung zu ermöglichen
- Produktkategorie (EuPCS) zur Einstufung nach Verwendungszweck
- Physikalisch-chemische Eigenschaften wie pH-Wert oder Viskosität
- Verpackungsinformationen, die den Rettungsdiensten eine korrekte Einschätzung ermöglichen
Die Meldung kann nur mit vollständigen und korrekten Angaben erfolgreich abgeschlossen werden.
Die Meldung von Produkten gemäß der CLP-Verordnung ist komplex und erfordert technisches Wissen und Erfahrung mit den ECHA-Systemen. Ein externer Dienstleister bietet folgende Vorteile:
- Fehlerminimierung durch Fachwissen und standardisierte Prozesse
- Zeitersparnis, da interne Ressourcen nicht belastet werden
- Schnellere Markteinführung, da die Notifizierung effizient und korrekt erfolgt
- Individuelle Unterstützung zur Erfüllung spezifischer Unternehmensanforderungen
Mit unserem Fachwissen unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Compliance-Anforderungen reibungslos zu erfüllen – zuverlässig, effizient und individuell zugeschnitten.