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EU REACH: Sicherheit und Klarheit für Ihr Unternehmen
Komplexe Vorgaben. Klare Lösungen.
REACH kann herausfordernd sein – besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung.
Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir unterstützen Sie zuverlässig bei allen Anforderungen rund um REACH – von der Registrierung bis zur Kommunikation in der Lieferkette. Dank bewährter Prozesse und individuell anpassbarer Leistungen erhalten Sie genau die Unterstützung, die Sie brauchen – effizient, rechtskonform und verständlich.
So sparen Sie Zeit, vermeiden Risiken und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Unsere Leistungen rund die REACH-Verordnung
- Registration
- Evaluation
- Only Representative
- Further services
Registrierung von Stoffen
Evaluierung von Chemikalien
Alleinvertreter (OR)
Weitere Services
Lassen Sie uns Ihre Fragen zur Compliance klären
Gleich ob es sich um eine konkrete Herausforderung oder eine erste Einschätzung handelt – wir unterstützen Sie pragmatisch, zuverlässig und auf Augenhöhe.
Wissenswertes über REACH Services
FAQ
Wer ist verantwortlich? Woraus ergeben sich die Verpflichtungen? Welche Daten sind erforderlich?
REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ – also Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen innerhalb der EU, die Produkte herstellen, importieren, verwenden oder in Verkehr bringen – unabhängig davon, ob es sich um Reinstoffe, Gemische oder Erzeugnisse handelt.
Auch sogenannte nachgeschaltete Anwender, wie zum Beispiel Hersteller von Farben, Reinigungsmitteln oder Klebstoffen, sind betroffen. Ziel ist es, die menschliche Gesundheit und Umwelt durch ein besseres Chemikalienmanagement zu schützen – und das betrifft letztlich fast alle Branchen.
Ja, unbedingt. Die Verpflichtungen unter REACH richten sich nicht nach der Unternehmensgröße, sondern nach der Art Ihrer Tätigkeit mit chemischen Stoffen. Selbst wenn Sie nur geringe Mengen importieren oder verwenden, können Registrierungspflichten oder Informationspflichten greifen. Die Registrierung ist auch erforderlich für Stoffe, die als ungefährlich eingestuft sind. Hier können allerdings bestimmte Ausnahmen greifen.
KMU stehen oft vor der Herausforderung, nicht über die nötige personelle oder fachliche Kapazität zu verfügen – hier unterstützen wir mit praxisnaher Beratung und maßgeschneiderten Lösungen.
Ein nachgeschalteter Anwender (Downstream User) ist ein Unternehmen, das chemische Stoffe im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit verwendet – z. B. zur Herstellung eines Produkts oder einer Rezeptur.
Als nachgeschalteter Anwender müssen Sie prüfen, ob die Verwendung des Stoffes durch die REACH-Registrierung Ihres Lieferanten abgedeckt ist. Falls nicht, müssen Sie entweder mit dem Lieferanten kommunizieren, selbst ein sogenanntes „Downstream User Chemical Safety Report“ erstellen oder eine andere Strategie entwickeln.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Position in der Lieferkette zu analysieren und alle Pflichten effizient umzusetzen.
REACH verpflichtet Unternehmen zur aktiven Kommunikation innerhalb der Lieferkette. Hersteller und Importeure müssen Informationen über sichere Verwendungen, Gefahren und Schutzmaßnahmen an nachgeschaltete Anwender weitergeben – z. B. über Sicherheitsdatenblätter oder Expositionsszenarien. Umgekehrt sind Anwender verpflichtet, ihre Verwendungen zurückzumelden, wenn sie nicht abgedeckt sind.
Eine funktionierende Lieferkettenkommunikation ist daher essenziell, um Haftungsrisiken zu vermeiden und die Einhaltung von REACH sicherzustellen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung und Weitergabe aller relevanten Informationen.
Ein Sicherheitsdatenblatt ist ein standardisiertes Dokument, das umfassende Informationen über einen chemischen Stoff oder ein Gemisch enthält: Einstufung, Gefahren, Schutzmaßnahmen, Lagerung, Entsorgung und vieles mehr. Es dient dazu, den sicheren Umgang entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Wenn Sie Stoffe liefern oder verarbeiten, sind Sie verpflichtet, aktuelle und korrekte SDBs bereitzustellen oder zu verwenden.
Wir erstellen und pflegen Ihre Sicherheitsdatenblätter – auf Wunsch auch mehrsprachig und länderspezifisch.
PBT steht für Persistent, Bioaccumulative and Toxic – also persistent, bioakkumulierbar und toxisch. vPvB bedeutet very Persistent and very Bioaccumulative. Solche Stoffe stellen ein erhöhtes Risiko für Umwelt und Gesundheit dar und werden im Rahmen von REACH besonders überwacht. Sobald ein Stoff als PBT oder vPvB eingestuft wird, kann dies zu zusätzlichen Pflichten führen – etwa Informationspflichten, Beschränkungen oder sogar Zulassungsanforderungen.
Wir überwachen für Sie die Klassifizierung Ihrer Stoffe und unterstützen Sie bei notwendigen Anpassungen Ihrer Dokumentation und Kommunikation.
Eine Registrierung beginnt mit der Stoffidentifizierung und der Prüfung, ob eine Registrierungspflicht besteht. Dann müssen umfassende Daten zu Eigenschaften, Verwendungen und Risikomanagement gesammelt werden. Diese werden in ein technisches Dossier überführt, das über das IUCLID-System bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht wird.
Je nach Menge des Stoffes sind zusätzlich Expositionsszenarien, Stoffsicherheitsberichte und Studien notwendig.
Wir übernehmen für Sie die komplette Registrierung oder unterstützen Sie punktuell – je nach Bedarf.
Ein Only Representative (Alleinvertreter) ist eine rechtliche Funktion innerhalb der EU. Dienstleister, die als Alleinverteter fungieren, übernehmen die EU REACH-Pflichten für ein Unternehmen außerhalb der EU.
Wenn Sie ein Unternehmen außerhalb Europas sind und Ihre Produkte in die EU exportieren, können wir als Ihr Only Representative auftreten. Damit übernehmen wir die Registrierungspflichten – Ihre europäischen Kunden gelten dann als nachgeschaltete Anwender und müssen sich nicht selbst um REACH kümmern.
Das macht Ihre Produkte attraktiver für den EU-Markt und sorgt für reibungslose Geschäftsbeziehungen.
Zuerst muss geprüft werden, ob Ihre Stoffe unter REACH fallen und ob Sie sie in einer Rolle verwenden, die mit Pflichten verbunden ist (z. B. Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender). Dann sollten Sie prüfen, ob der Stoff bereits registriert wurde oder ob Handlungsbedarf besteht.
Auch wenn Sie nur Stoffe weiterverkaufen oder verwenden, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Lieferanten REACH-konform arbeiten.
Wir führen eine individuelle Stoff- und Rollenprüfung für Sie durch – und zeigen Ihnen, welche Schritte konkret notwendig sind.