Haben Sie Fragen?
+49 2151 652086-0
SCIP-Datenbank
Effiziente Berichterstattung für eine nachhaltige Lieferkette
Jeder hat das Recht zu erfahren, ob die von ihm gekauften Produkte Chemikalien enthalten, die Risiken für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen könnten. Diese als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) bezeichneten Substanzen sind in der REACH-Kandidatenliste der EU aufgeführt.
Laut Gesetz sind Lieferanten bereits jetzt verpflichtet, Informationen über SVHC in ihren Produkten bereitzustellen. Die SCIP-Datenbank geht noch einen Schritt weiter. Unternehmen, die Artikel mit solchen Stoffen auf den Markt bringen, sind verpflichtet, diese Informationen zu melden. Ziel ist es, eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft zu fördern und Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Die Erfüllung dieser Anforderungen kann jedoch komplex sein. Wir unterstützen Sie mit strukturierten, praktischen Lösungen, damit Ihre Meldungen korrekt, effizient und rechtskonform sind – ohne unnötigen Verwaltungsaufwand.
Unsere Dienstleistungen im Bereich SCIP-Meldungen
- Beratung & Analyse
- Daten & Reporting
Fachkundige Beratung und Analyse
-
Prüfung der Meldepflicht: Analyse, ob und welche Produkte gemeldet werden müssen
-
Identifizierung von SVHC-Stoffen: Unterstützung bei der Stoffrecherche und Materialbewertung
Aufbereitung von Daten und Berichterstattung
Compliance muss nicht kompliziert sein!
Sie können sich voll und ganz auf uns verlassen – wir bieten Ihnen effiziente, zuverlässige und lösungsorientierte Unterstützung bei der Einhaltung chemischer Bestimmungen.
Wissenswertes über SCIP Datenbank – SVHCs in Artikeln und Produkten
FAQ
Wer ist verantwortlich? Woraus ergeben sich die Verpflichtungen? Welche Daten sind erforderlich?
Die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In articles, as such or in complex objects – Products) ist eine Datenbank, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) betrieben wird. Sie wurde im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie (EU 2018/851) eingeführt und soll Transparenz über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Produkten schaffen.
Das Hauptziel der SCIP-Datenbank ist es, Informationen über solche Stoffe während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts bereitzustellen – von der Herstellung über die Verwendung bis zur Entsorgung. Dies soll das Recycling sicherer machen und eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft fördern.
Unternehmen, die Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (Gewichtsprozent) auf den EU-Markt bringen, unterliegen der Meldepflicht. Dazu gehören
- Hersteller und Importeure von Erzeugnissen: Unternehmen, die Produkte in der EU herstellen oder aus Drittländern importieren.
- Einzelhändler und Händler: Wenn sie Produkte unter ihrer eigenen Marke verkaufen oder Verpackungen ändern.
- Lieferanten von Produkten: Unternehmen, die Produkte direkt an industrielle oder gewerbliche Anwender liefern.
- Montagebetriebe: Unternehmen, die aus mehreren Einzelteilen ein neues Produkt zusammenbauen, auch wenn sie die Einzelteile nicht selbst herstellen. Enthält eine montierte Komponente SVHC-Stoffe über dem Schwellenwert, unterliegt das gesamte montierte Produkt der Meldepflicht.
Private Verbraucher sind nicht betroffen – die Datenbank dient jedoch auch dazu, ihnen auf Anfrage Informationen über die in Produkten enthaltenen Stoffe zur Verfügung zu stellen.
Eine Meldung an die SCIP-Datenbank muss verschiedene Angaben enthalten, darunter:
- Produktidentifikation: Eindeutiger Name oder Nummer zur Identifizierung des Artikels
- Material- und Stoffinformationen: Informationen zu den SVHC-Stoffen und den betroffenen Materialien oder Gemischen
- Konzentrationsbereich: Schätzung des Gehalts der betroffenen Stoffe
- Produktverwendung: Informationen zur sicheren Verwendung und Entsorgung des Produkts
- Sonstige relevante Informationen: Gegebenenfalls zusätzliche Informationen, die für die Einhaltung von Vorschriften oder das Recycling wichtig sind
Diese Informationen helfen Behörden, Recyclingunternehmen und der Öffentlichkeit, besser mit problematischen Stoffen umzugehen.
Die Einhaltung der SCIP-Meldepflicht wird von den zuständigen nationalen Behörden überwacht. Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, riskieren unter anderem:
- Geldbußen oder Strafen: Die Höhe kann je nach Land variieren, da die Durchsetzung in den EU-Mitgliedstaaten individuell geregelt ist.
- Reputationsverlust: Die Nichtmeldung kann das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern beeinträchtigen.
- Regulatorische Maßnahmen: Unternehmen könnten gezwungen sein, Meldungen nachträglich nachzureichen oder ihre Produkte entsprechend anzupassen.
Um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen ihre SCIP-Meldungen fristgerecht und vollständig einreichen.
Die Meldung an die SCIP-Datenbank kann zeitaufwendig und komplex sein, insbesondere für Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung. Wir bieten Ihnen:
- Analyse Ihrer Produkte: Wir prüfen, ob Ihre Produkte meldepflichtig sind und welche Informationen erforderlich sind.
- Datenaufbereitung und -übermittlung: Wir sammeln und strukturieren die relevanten Daten und übermitteln die Meldungen an die ECHA.
- Überwachung: Aktualisierung und Pflege bestehender SCIP-Einträge bei Änderungen
So sparen Sie Zeit, minimieren Fehlerquellen und stellen sicher, dass Ihre Produkte den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.