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Worum geht es?

Am 29. November veröffentlichte das DEFRA die Ergebnisse der Befragung zu den Fristen für die UK REACH. Das Ministerium hatte die betroffenen Unternehmen gefragt, wie die Regierung mit den Übergangsfristen von EU REACH zu UK REACH umgehen sollte. Die Teilnehmer wurden gebeten, sich zu den Vorschlägen zu äußern, die gegenwärtigen britischen REACH-Einreichungsfristen um bis zu 3 Jahre zu verlängern.

Antwort des Defra auf die Befragung zu den Fristen der UK REACH-Verordnung

Die Mehrheit der Unternehmen sprach sich für eine Verlängerung aller derzeitigen Fristen für jeden Mengenbereich um 3 Jahre aus (Option 1). Das Defra erkennt an, dass Option 1 die Belastung für KMU und nachgeschaltete Anwender verringern könnte, ohne das Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt wesentlich zu senken. Daher beabsichtigt die britische Regierung, vorbehaltlich der Zustimmung der schottischen und walisischen Regierung, die Einreichungsfristen für alle Mengenbereiche um drei Jahre zu verlängern.

Vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung der dezentralen Verwaltungen wird die britische Regierung auch die gesetzlichen Fristen für die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften verlängern, sodass sie nicht vor den Fristen für die Einreichung der Daten liegen.
Das bedeutet, dass die REACH-Registrierungsfristen im Vereinigten Königreich bis Oktober 2026, 2028 und 2030 verlängert und dass im nächsten Jahr Rechtsvorschriften zur Verlängerung der Einreichungsfristen eingeführt werden.

Ausführliche Informationen zu den Ergebnissen der Umfrage finden Sie hier.

Falls Sie Beratung bzgl. der UK Reach Fristen benötigen, wenden Sie sich gerne an unsere Experten der CSB.

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